Samstag, 12. September 2009

Modellflug und Luftrecht

Ich habe mich ein wenig mit dem Thema Modellflug und Luftrecht beschäftigt. Modellflugzeuge werden zwar im Allgemeinen als Spielzeug behandelt. Sobald sich aber ein solches Fluggerät in der Luft befindet, ändert sich die rechtliche Situation gewaltig. Das Modellflugzeug unterliegt zwangsläufig den Bestimmungen der folgenden Gesetze:


- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)

Hierzu gibt es nun einige Dinge zu beachten, die Werner Wöhlecke in einem Artikel des RC-Network Magazin zusammengefasst hat. Hier gehts zum Artikel.

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